Cannabis Clubs

Cannabisclubs äußern Bedenken wegen neuer Abstandsregelungen

6. November 2023|Cannabis Clubs, Legalisierung|

Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen für Cannabisanbauclubs stoßen auf Kritik. Es geht um die neuen Vorschläge, die eine Mindestentfernung von Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche festlegen. Viele Clubs befürchten, dass es dadurch schwierig wird, passende Anbauflächen zu finden.

Laut einer Umfrage, die der Cannabiswirtschaftsverband (BvCW) und CSC-Maps durchgeführt haben, glauben 69 Prozent der befragten Cannabis Social Clubs nicht dass sie geeignete Flächen für den Anbau und Verkauf finden werden. Diese Umfrage umfasste 73 Clubs, die bereits bestehen oder sich in der Planungsphase befinden.

Nach dem Entwurf, den Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorlegt, sollen diese Clubs Cannabis legal anbauen und an ihre registrierten Mitglieder verkaufen dürfen. Jedoch sollen die Clubs nicht auf Gewinn ausgerichtet sein und auf eine Mitgliederzahl von höchstens 500 beschränkt bleiben.

Die Cannabisclubs planen, zwischen zehn und 30 Gramm Cannabis monatlich pro Mitglied zu verkaufen, wobei der Preis pro Gramm zwischen sieben und acht Euro liegen soll – deutlich unter dem Schwarzmarktpreis von zehn Euro. Was die Clubs jedoch kritisieren, ist, dass ihre Mitglieder bei dem Anbau mithelfen müssen. Außerdem sehen sie in den Start- und Investitionskosten ein großes Hindernis.

Ein weiterer Punkt, der den Clubs Sorgen bereitet, ist, dass THC-haltige Lebensmittel im Rahmen des Gesetzes nicht verkauft werden dürfen, obwohl ein großes Interesse daran besteht. Die Clubs erwarten auch nicht, genügend Mitglieder für eine vollständige Versorgung anzulocken. Der BvCW warnt, das man bis zu 16.000 Clubs benötigen würde, um eine lückenlose legale Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Der Geschäftsführer des Verbandes, Jürgen Neumeyer, zweifelt daran, dass der Schwarzmarkt effektiv eingedämmt werden kann, solange die Nachfrage nicht vollständig durch legale Clubs gedeckt wird. Er plädiert dafür, die geplanten regionalen Modellversuche rasch in die Praxis umzusetzen.

Meinung:

Die Sorgen der Cannabisclubs ziemlich berechtigt zu sein. Diese Mindestabstandsregelung von 200 Metern zu Bildungs- und Jugendeinrichtungen klingt auf den ersten Blick vernünftig, um Jugendliche zu schützen. Aber das kann echt nach hinten losgehen, wenn dadurch die Clubs keine Anbauflächen mehr finden. Die Idee dahinter, den legalen Konsum zu kontrollieren und zu regulieren, ist ja eigentlich super. Aber es bringt nichts, wenn die Umsetzung dann so kompliziert wird, dass die Clubs vor lauter Vorschriften und finanziellen Hürden nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können.

Dass die Mitglieder beim Anbau mithelfen sollen, ist zwar irgendwie eine nette Idee, damit sich jeder beteiligt, aber mal ehrlich, das ist nicht für jeden machbar. Und wenn dann der erlaubte Verkauf auf Blüten und Haschisch beschränkt bleibt und essbare Produkte mit THC außen vor bleiben, wird ein großer Teil des Marktes einfach ignoriert. Das ist doch eine verpasste Chance, finde ich.

Was die Clubs noch ansprechen, das mit der Finanzierung und den Anlaufkosten, das ist ein echtes Problem, besonders wenn du gerade erst startest. Es wird auch klar, dass die aktuelle Planung wahrscheinlich nicht ausreicht, um den Schwarzmarkt ernsthaft in die Schranken zu weisen. Die Clubs können eine wichtige Rolle spielen, um Cannabis aus der Grauzone zu holen, aber das funktioniert nur, wenn sie auch eine realistische Chance haben, sich zu etablieren und zu wachsen.

Kurz gesagt, die Politik muss hier echt nochmal ran und das Konzept so anpassen, dass es auch in der Praxis funktionieren kann. Nur so kann man das Ziel erreichen, eine sichere, kontrollierte und legale Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten.

Zeit für einen Wandel: Warum das Cannabis-Gesetz eine Chance verdient

19. Oktober 2023|Allgemein, Cannabis Clubs, Legalisierung|

Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist voll im Gange, vor allem nach dem jüngsten Entwurf des Cannabis-Gesetzes im Bundestag. Dieser Schritt war längst überfällig, da sich die Meinungen über die Legalisierung von Cannabis in den letzten Jahren deutlich verändert haben. Andere Länder, darunter Kanada, die Niederlande und mehrere US-Bundesstaaten, haben bereits positive Erfahrungen mit der Legalisierung gemacht. Nun ist es an der Zeit, dass Deutschland diesen progressiven Weg betrachtet und das Potenzial erkennt, das eine kontrollierte Legalisierung mit sich bringt.

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene zu entkriminalisieren und den Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für den persönlichen Gebrauch zu erlauben. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und die Verbraucher besser zu schützen. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen, bietet eine sichere und regulierte Alternative zum aktuellen illegalen Markt.

Kritiker argumentieren, dass die Legalisierung, insbesondere für junge Menschen bis 25 Jahre, riskant sein könnte, da ihre Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Während dies ein berechtigtes Anliegen ist, zeigen Studien aus anderen Ländern, dass durch geeignete Aufklärungs- und Präventionsprogramme die Risiken minimiert werden können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant bereits solche Programme, um die Aufklärung zu fördern und Hilfe für diejenigen anzubieten, die sie benötigen.

Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Kommerzialisierung des Cannabis-Anbaus, die durch die Einrichtung von Cannabis Social Clubs gemildert werden könnte. Diese Vereine würden eine kontrollierte Umgebung für den Anbau und die Abgabe von Cannabis bieten, was den Zugang für Minderjährige erschwert und die Qualität und Sicherheit des Produkts gewährleistet.

Ein weiteres Argument gegen die Legalisierung ist die fehlende wissenschaftliche Evidenz über die Langzeitwirkungen von Cannabis. Dies ist jedoch eher ein Argument für die Legalisierung, da eine regulierte Umgebung die Durchführung umfassender Forschungen ermöglichen würde.

Der Weg zur vollständigen Legalisierung mag noch mit Hindernissen versehen sein, aber es ist ein notwendiger Schritt, um den Wandel herbeizuführen. Durch eine fortschrittliche und gut durchdachte Gesetzgebung kann Deutschland sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Freiheit und Rechte seiner Bürger schützen. Die vorgeschlagene Cannabis-Reform bietet eine solide Grundlage, um diesen Wandel zu beginnen und sollte daher die volle Unterstützung des Bundestages erhalten.

Cannabis-Gesetz im Bundestag

17. Oktober 2023|Cannabis Clubs, Legalisierung|

In Berlin geht es diese Woche um ein wichtiges Thema: die Cannabis-Legalisierung. Der Bundestag plant, am nächsten Mittwochabend darüber zu diskutieren. Die Ampel-Koalition hat diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wenn sie darüber gesprochen haben, wird der Vorschlag an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet.

Allerdings gibt es immer noch Bedenken bei Ärztekammern und Ärzteverbänden. Einige glauben, dass die Legalisierung von Cannabis viele gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Besonders besorgt sind Kinder- und Jugendärzte. Sie befürchten, dass Erwachsene Cannabis an junge Menschen weitergeben könnten, ähnlich wie es mit Alkohol passiert. Sie machen sich auch Gedanken darüber, wie man kontrollieren kann, ob jemand zu Hause drei Pflanzen oder mehr anbaut. Es gibt auch die Idee, rund um Schulen und Spielplätze ein Verbot für das Kiffen einzuführen.

Besonders gefährlich finden einige Ärzte die Idee, Cannabis in Lebensmitteln, sogenannten Edibles, zu erlauben. Sie argumentieren, dass dies zu versehentlichen Vergiftungen von Kindern führen könnte und dass es unverantwortlich wäre.

Auf der anderen Seite verteidigen Gesundheitspolitiker der Koalition den Gesetzentwurf. Sie sagen, dass die Kriminalisierung den Konsum unter Jugendlichen fördert und dass Länder wie Portugal, die Cannabis entkriminalisiert haben, damit gute Erfahrungen gemacht haben. Sie glauben, dass die Legalisierung zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche führen könnte.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der private Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird. Kinder und Jugendliche dürfen die Substanz jedoch nicht verwenden. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren. Es soll auch erlaubt sein, bis zu drei Pflanzen für den Eigenanbau zu haben, und es gibt Regeln für den kontrollierten Austausch von Cannabis.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert, dass die Legalisierung den sicheren Konsum von Cannabis ermöglichen soll. Er weist darauf hin, dass Cannabis vom Schwarzmarkt oft unsicher ist und gesundheitliche Risiken birgt. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, sollten Aufklärung und Prävention verstärkt werden und Cannabis nur in Cannabis Clubs abgegeben werden dürfen.

Die Diskussion um die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wird also weitergehen, und es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag darüber entscheiden wird.

Wie gründet man einen Cannabis Club?

12. Oktober 2023|Allgemein, Cannabis Clubs, Legalisierung|

To-Do List:

  • Organisationsform wählen
  • Gründungsmitglieder finden
  • Rechtliche Voraussetzungen klären
  • Vereinssatzung erstellen
  • Behördliche Erlaubnisse einholen
  • Werbung und Community-Aufbau
  • Anbauplanung
  • Clubräume und Anbauflächen organisieren
  • Mitgliederverwaltung einrichten

Cannabis Club gründen: So geht’s!

Einführung

Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland eröffnet neue Möglichkeiten für den gemeinschaftlichen Anbau und Konsum von Cannabis. Ein Cannabis Club, auch bekannt als Cannabis Social Club (CSC), bietet eine sichere und legale Alternative zum illegalen Markt. In diesem Blogpost erfährst du, wie du einen Cannabis Club gründest und worauf du dabei achten musst.

Wahl der Organisationsform

Ein Cannabis Club kann entweder als eingetragener Verein (e.V.) oder als Genossenschaft (eG) gegründet werden. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Ein Verein ist oft einfacher und günstiger zu gründen und zu verwalten, während eine Genossenschaft wirtschaftliche Aktivitäten besser integrieren kann.

Schritte zur Gründung eines e.V.:

  • Gründungsmitglieder finden (mindestens 7)
  • Vereinssatzung erstellen
  • Vorstand wählen
  • Verein beim Amtsgericht anmelden und ins Vereinsregister eintragen lassen

Rechtliche Voraussetzungen klären

Die Gründung eines Cannabis Clubs unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören:

  • Jugendschutz: Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Prävention: Der Club muss Suchtpräventions- und Jugendschutzbeauftragte ernennen.
  • Qualitätssicherung: Einhaltung der Vorschriften für Anbau, Lagerung und Transport von Cannabis.
  • Dokumentationspflichten: Alle Aktivitäten müssen genau dokumentiert werden.

Erlaubnisse einholen

Um Cannabis legal anbauen zu dürfen, benötigt der Club eine behördliche Erlaubnis. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen ist dabei entscheidend:

  • Antragstellung bei der zuständigen Behörde
  • Nachweis der Erfüllung aller Voraussetzungen gemäß dem Cannabisgesetz

Werbung und Community-Aufbau

Obwohl Werbung für Cannabis eingeschränkt ist, kannst du die Zeit bis zur Gesetzeseinführung nutzen, um Aufmerksamkeit zu generieren. Öffentlichkeitsarbeit und der Aufbau einer Community sind wichtige Schritte, um Mitglieder zu gewinnen und den Club bekannt zu machen.

Anbauplanung

Die Planung des Anbaus ist zentral für den Erfolg des Clubs. Dazu gehören:

  • Auswahl eines geeigneten Grundstücks oder Gebäudes
  • Sicherstellung der Energieversorgung und Klimakontrolle
  • Einhaltung der gesetzlichen Abstandsregelungen zu Jugendeinrichtungen

Clubräume und Anbauflächen organisieren

Die Clubräume müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher gegen Einbrüche geschützt sein. Auch der Anbau von Cannabis muss unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um die Qualität und Sicherheit des Produkts zu gewährleisten.

Mitgliederverwaltung einrichten

Ein effizientes Verwaltungssystem hilft, den Club reibungslos zu betreiben. Dazu gehören:

  • Verwaltung der Mitgliedsbeiträge
  • Organisation von Mitgliederversammlungen
  • Dokumentation aller Aktivitäten

Fazit

Die Gründung eines Cannabis Clubs ist eine spannende Möglichkeit, den legalen und sicheren Zugang zu Cannabis zu fördern. Mit der richtigen Vorbereitung und Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen steht dem Erfolg nichts im Wege.

Kurze Tipps für die Gründung eines Cannabis Clubs

  • Gut informieren: Alle gesetzlichen Bestimmungen kennen und einhalten.
  • Gemeinschaft aufbauen: Eine starke Community ist der Schlüssel zum Erfolg.
  • Dokumentation: Alle Aktivitäten genau dokumentieren, um rechtlich abgesichert zu sein.
  • Rechtliche Beratung: Professionelle Unterstützung durch einen Anwalt ist hilfreich.
  • Qualitätssicherung: Höchste Standards beim Anbau und der Lagerung einhalten.

Cannabis Clubs als eingetragene Vereine

5. Oktober 2023|Cannabis Clubs, Legalisierung|

Die spannende Phase hat begonnen:

Am 29. September 2023 wird der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (kurz „CanG“) diskutieren. Das CanG regelt hauptsächlich den gemeinschaftlichen und privaten Eigenanbau von Cannabis im „Konsumcannabisgesetz“ (KCanG). Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird im „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) geregelt. Dies ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das stark von internationalen und europäischen Rechtsnormen beeinflusst wird.

Zurückblickend:

Ende November 2021 plante die damals neu gewählte Regierung, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. In der Folgezeit gab es jedoch Bedenken, dass die Legalisierung von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte. Die Eckpunkte des sogenannten „2-Säulen-Modells“ wurden zunächst von Herbst 2022 auf März 2023 verschoben, und der Referentenentwurf, der ursprünglich für Ende April geplant war, verzögerte sich bis Anfang Juli. Dies ist eine Entwicklung, die wir in anderen Jurisdiktionen oft sehen, wenn sie sich neuen Regulierungsthemen „zu zaghaft und halbherzig“ annähern.

Am 4. Oktober 2023 wird das Bundeskabinett die Empfehlungen des Bundesrates berücksichtigen, und der Bundestag wird den Gesetzesentwurf erstmals am 12. Oktober 2023 erörtern. Die zweite und dritte Lesung sind für den 16. November geplant. Kurz vor Weihnachten könnte es dann so weit sein: Am 15. Oktober 2023 wird der Gesetzesentwurf zum zweiten Mal in den Bundesrat eingebracht. Es könnten noch erhebliche Änderungen am derzeitigen Gesetzentwurf aufgrund weitreichender Vorschläge der drogenpolitischen Sprecher:innen der Regierungsfraktionen geben.

Der Gesetzentwurf markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis legalisiert. Anbauvereinigungen, das heißt eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, dürfen bis zu 500 Mitglieder versorgen und bis zu 300 kg Konsumcannabis produzieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anbauvereinigungen den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial in ihrer Satzung festlegen müssen, gemäß § 1 Nr. 13, lit. b) KCanG-E. Dies entkriminalisiert Cannabis in der „ersten Säule“, um in der „zweiten Säule“ des zweistufigen Gesetzgebungsverfahrens, dem sogenannten „Club Anbau & Regional-Modell/CARe“, innerhalb lizenzierter Fachgeschäfte und kommerzieller Lieferketten zu legalisieren.

Cannabis könnte, ähnlich wie der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC e.V.) oder Fußballvereine, in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Studien deuten auf strukturelle Veränderungen in Vereinen hin. Während die Anzahl der klassischen Vereine für Sport, Freizeit und Geselligkeit stetig zurückgeht und die Gründung neuer Vereine abnimmt, gibt es einen Anstieg von Vereinen, die sich mit Bürger- und Verbraucherinteressen, Bildung, Erziehung und gemeinschaftlicher Versorgung befassen.

Da Anbauvereinigungen vor der Aufgabe stehen, bis zu 500 Mitglieder – bei etwa 3,6 Millionen Konsumenten in Deutschland – mit Konsumcannabis zu versorgen, stimme ich der Einschätzung des Bundesrates zu, wonach deutschlandweit im ersten Jahr mehr als 1.000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen werden. Die Anzahl der Konsument:innen, die in den letzten 30 Tagen vor einer repräsentativen Befragung mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, liegt bei 1,48 Millionen Personen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Großteil dieser Konsument:innen Mitglieder von Anbauvereinigungen werden möchte. Wenn man die jüngsten strukturellen Entwicklungen in Betracht zieht und bedenkt, dass nicht jeder Club 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnten mindestens 2.960 Anbauvereinigungen für 1,48 Millionen Konsument:innen erforderlich sein. Wenn man auch die 2,26 Millionen Gelegenheitskonsumenten mit einer 12-Monats-Prävalenz berücksichtigt, könnten mindestens 4.520 Anbauvereinigungen erforderlich sein, wenn jeder Club unterstellt 500 Mitglieder hat. Insgesamt sind also 7.480 Anbauvereinigungen möglich.

Da nicht jede Anbauvereinigung 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnte die Gesamtzahl der Konsument:innen mit 30-Tages- und 12-Monats-Prävalenz ein Hinweis auf die sich daraus ergebenden 3,74 Millionen Konsument:innen sein. Wenn zwei Drittel davon Mitglieder von Anbauvereinigungen mit durchschnittlich 250 Personen werden, könnten bis zu 9.873 Anbauvereinigungen erforderlich sein.

Wirtschaftliche Bedeutung: Fakten und Zahlen

Vereine sind nicht nur Orte der sozialen Interaktion, sondern auch Quellen für Innovation und wirtschaftliche Vielfalt. Im Jahr 2022 waren 615.759 eingetragene Vereine und 1.939 gemeinwohlorientierte Genossenschaften im Vereins- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen. Vereine fördern soziale Interaktionen, können Dienstleistungen anbieten und sogar erhebliche wirtschaftliche Werte schaffen.

Durch die Vernetzung von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen können neue Ideen und Unternehmen entstehen. Die deutsche Vereinslandschaft war und wird immer der Nährboden für große Industrien, wie die Fußball-Bundesliga mit über 4,4 Milliarden Euro Umsatz. Allein der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) erzielt mit Dienstleistungen wie Pannenhilfe, Versicherungen und Verkehrsinformationen in seiner Tochtergesellschaft, der ADAC SE, über 1,04 Milliarden Euro Umsatz und erzielte laut Wirtschaftsbericht 2021 in einer Tochtergesellschaft eine Konzernbilanzsumme von über 1,8 Milliarden Euro. Dieser Konzern erzielt diese Umsätze durch verschiedene Geschäftsfelder wie Autovermietung oder Automotive-Dienstleistungen.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Cannabis-Clubs?

Eingetragene Vereine (e.V.) nach § 21 BGB sind in Deutschland ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens und die am häufigsten gewählte Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen. Neben e.V. gibt es zwar auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften (wie z.B. gUG, gGmbH, gAG) oder gemeinwohlorientierte Genossenschaften (eG) sowie die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, dennoch firmieren 93% aller zivilgesellschaftlichen Organisationen als eingetragene Vereine.

Eingetragene Vereine (e.V.) unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Vereinsrecht, das in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Ein e.V. muss im Vereinsregister eingetragen sein, um rechtlich handlungsfähig zu sein. Wenn ein Verein rechtlich handlungsfähig ist, kann er Verträge abschließen, beispielsweise mit Mini-Jobbern, die am gemeinschaftlichen Eigenanbau beteiligt sind, gemäß § 17 Abs. 1, S. 1 KCanG-E. Die Satzung der Anbauvereinigung muss neben dem in § 1 Nr. 13, lit.b) KCanG-E vorgeschriebenen Satzungszweck auch die Organe des Vereins enthalten. Die Hauptorgane sind normalerweise die Mitgliederversammlung und der Vorstand sowie „beauftragte Personen“ gemäß § 30 BGB, die ebenfalls im Vereinsregister eingetragen sind. Der Vorstand vertritt den Verein vor Gericht und außergerichtlich.

Nicht-wirtschaftlichen Vereinen ist es unter bestimmten Bedingungen gestattet, innerhalb des sogenannten „Nebenzweckprivilegs“ einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb zu betreiben, der dem Hauptzweck untergeordnet ist und diesem unmittelbar dient, obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich für wirtschaftliche Tätigkeiten handelsrechtliche Formen wie OHG, KG, GmbH, AG, SE und Genossenschaft vorsieht.

Zusammenfassend ist die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten für Vereinsorgane entscheidend, um ihre Haftung zu verhindern. Ein Vereinsvorstand hat die Verpflichtung, durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesetze vom Verein, seinen Mitgliedern und seinen Angestellten eingehalten werden (Compliance-Verantwortung), gemäß §§ 27 Abs. 3, 664 ff., 276 Abs. 2 BGB2. Da derzeit nur wenige oder keine D&O-Versicherungen Compliance-Risiken in Anbauvereinigungen abdecken, sollten Vorstände und besondere Vertreter von Anbauvereinigungen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihrer Compliance-Verantwortung gerecht zu werden.

Ausblick

Anbauvereinigungen haben das Potenzial, Cannabis von seinem jahrzehntelangen Stigma zu befreien. Sie könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Cannabis in einer aufgeklärten und verantwortungsbewussten Gesellschaft akzeptiert wird. Die Einführung von Anbauvereinigungen könnte nicht nur dem Rückgang der Vereinslandschaft entgegenwirken, sondern auch zur neuen Blüte der Vereine beitragen, indem sie wichtige Gemeinschaftsaufgaben übernehmen.