Zeit für einen Wandel: Warum das Cannabis-Gesetz eine Chance verdient
Die Debatte um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland ist voll im Gange, vor allem nach dem jüngsten Entwurf des Cannabis-Gesetzes im Bundestag. Dieser Schritt war längst überfällig, da sich die Meinungen über die Legalisierung von Cannabis in den letzten Jahren deutlich verändert haben. Andere Länder, darunter Kanada, die Niederlande und mehrere US-Bundesstaaten, haben bereits positive Erfahrungen mit der Legalisierung gemacht. Nun ist es an der Zeit, dass Deutschland diesen progressiven Weg betrachtet und das Potenzial erkennt, das eine kontrollierte Legalisierung mit sich bringt.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene zu entkriminalisieren und den Anbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen für den persönlichen Gebrauch zu erlauben. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen und die Verbraucher besser zu schützen. Die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wie im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen, bietet eine sichere und regulierte Alternative zum aktuellen illegalen Markt.
Kritiker argumentieren, dass die Legalisierung, insbesondere für junge Menschen bis 25 Jahre, riskant sein könnte, da ihre Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Während dies ein berechtigtes Anliegen ist, zeigen Studien aus anderen Ländern, dass durch geeignete Aufklärungs- und Präventionsprogramme die Risiken minimiert werden können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant bereits solche Programme, um die Aufklärung zu fördern und Hilfe für diejenigen anzubieten, die sie benötigen.
Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der Kommerzialisierung des Cannabis-Anbaus, die durch die Einrichtung von Cannabis Social Clubs gemildert werden könnte. Diese Vereine würden eine kontrollierte Umgebung für den Anbau und die Abgabe von Cannabis bieten, was den Zugang für Minderjährige erschwert und die Qualität und Sicherheit des Produkts gewährleistet.
Ein weiteres Argument gegen die Legalisierung ist die fehlende wissenschaftliche Evidenz über die Langzeitwirkungen von Cannabis. Dies ist jedoch eher ein Argument für die Legalisierung, da eine regulierte Umgebung die Durchführung umfassender Forschungen ermöglichen würde.
Der Weg zur vollständigen Legalisierung mag noch mit Hindernissen versehen sein, aber es ist ein notwendiger Schritt, um den Wandel herbeizuführen. Durch eine fortschrittliche und gut durchdachte Gesetzgebung kann Deutschland sowohl die öffentliche Gesundheit als auch die Freiheit und Rechte seiner Bürger schützen. Die vorgeschlagene Cannabis-Reform bietet eine solide Grundlage, um diesen Wandel zu beginnen und sollte daher die volle Unterstützung des Bundestages erhalten.
Cannabis-Gesetz im Bundestag
In Berlin geht es diese Woche um ein wichtiges Thema: die Cannabis-Legalisierung. Der Bundestag plant, am nächsten Mittwochabend darüber zu diskutieren. Die Ampel-Koalition hat diesen Gesetzentwurf eingebracht. Wenn sie darüber gesprochen haben, wird der Vorschlag an den Gesundheitsausschuss weitergeleitet.
Allerdings gibt es immer noch Bedenken bei Ärztekammern und Ärzteverbänden. Einige glauben, dass die Legalisierung von Cannabis viele gesundheitliche Risiken mit sich bringt. Besonders besorgt sind Kinder- und Jugendärzte. Sie befürchten, dass Erwachsene Cannabis an junge Menschen weitergeben könnten, ähnlich wie es mit Alkohol passiert. Sie machen sich auch Gedanken darüber, wie man kontrollieren kann, ob jemand zu Hause drei Pflanzen oder mehr anbaut. Es gibt auch die Idee, rund um Schulen und Spielplätze ein Verbot für das Kiffen einzuführen.
Besonders gefährlich finden einige Ärzte die Idee, Cannabis in Lebensmitteln, sogenannten Edibles, zu erlauben. Sie argumentieren, dass dies zu versehentlichen Vergiftungen von Kindern führen könnte und dass es unverantwortlich wäre.
Auf der anderen Seite verteidigen Gesundheitspolitiker der Koalition den Gesetzentwurf. Sie sagen, dass die Kriminalisierung den Konsum unter Jugendlichen fördert und dass Länder wie Portugal, die Cannabis entkriminalisiert haben, damit gute Erfahrungen gemacht haben. Sie glauben, dass die Legalisierung zu einem besseren Schutz für Kinder und Jugendliche führen könnte.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der private Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird. Kinder und Jugendliche dürfen die Substanz jedoch nicht verwenden. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren. Es soll auch erlaubt sein, bis zu drei Pflanzen für den Eigenanbau zu haben, und es gibt Regeln für den kontrollierten Austausch von Cannabis.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach argumentiert, dass die Legalisierung den sicheren Konsum von Cannabis ermöglichen soll. Er weist darauf hin, dass Cannabis vom Schwarzmarkt oft unsicher ist und gesundheitliche Risiken birgt. Um die Gesundheit der Menschen zu schützen, sollten Aufklärung und Prävention verstärkt werden und Cannabis nur in Cannabis Clubs abgegeben werden dürfen.
Die Diskussion um die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wird also weitergehen, und es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag darüber entscheiden wird.
Cannabis Legalisierung – Aktueller Stand
Cannabis-Legalisierung ist ein heißes Eisen in der deutschen Politik. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich ein Town Hall Meeting organisiert, um die Vor- und Nachteile zu diskutieren. Die Meinungen sind gespalten, und es gibt viel zu klären.
Lauterbachs Standpunkt
Karl Lauterbach, der auch Mediziner ist, hat seine Meinung über die Jahre geändert. Er war früher gegen die Legalisierung, jetzt sieht er die Sache differenzierter. Er betont, dass Cannabis legal werden könnte, aber mit Einschränkungen. Vor allem junge Menschen sollten vorsichtig sein, da der Konsum die Entwicklung des Gehirns negativ beeinflussen kann. Lauterbach spricht von einer „Verdrahtung“ im Gehirn, die bis zum 25. Lebensjahr stattfindet und durch Cannabis gestört werden kann.
Die Kritiker
Stefan Düll, der Präsident des Lehrerverbandes, ist einer der schärfsten Kritiker. Er sorgt sich um die Jugend und fragt, wer die neuen Regeln kontrollieren soll. Insbesondere die Frage der Schutzabstände von 200 Metern um Schulen ist für ihn ein Knackpunkt. Düll ist auch besorgt, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt nicht wirklich eindämmen wird.
Der Gesetzentwurf
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm besitzen dürfen. Zuhause dürfen sogar bis zu drei Pflanzen angebaut werden. In speziellen Cannabis-Clubs könnten Mitglieder die Pflanze gemeinschaftlich anbauen und austauschen. Für 18- bis 21-Jährige gibt es spezielle Regelungen, und Werbung für Cannabis bleibt verboten.
Polizei und Schwarzmarkt
Lauterbach argumentiert, dass die Polizei durch die Legalisierung entlastet wird. Sie könnten sich dann mehr auf die Verfolgung von Schwarzmarkthändlern konzentrieren. Allerdings gibt es Bedenken, dass diese sich dann stärker auf Minderjährige fokussieren könnten.
Politische Hürden
Die Sache ist noch nicht durch. Die Bundesländer sind sich uneinig, und im Bundesrat könnte es Ärger geben. Zudem wurde die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag wegen anderer dringender Themen verschoben.
Fazit und Ausblick
Die Diskussion um die Cannabis-Legalisierung ist komplex und weit von einer Einigung entfernt. Beide Seiten haben valide Punkte, und es wird noch viel Aufklärungsarbeit nötig sein. Lauterbach bleibt jedoch optimistisch und hofft, dass die Legalisierung im nächsten Jahr Realität wird.
Was denkt ihr? Ist die Legalisierung eine gute Sache oder ein zu großes Risiko?
Cannabis Clubs als eingetragene Vereine
Die spannende Phase hat begonnen:
Am 29. September 2023 wird der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (kurz „CanG“) diskutieren. Das CanG regelt hauptsächlich den gemeinschaftlichen und privaten Eigenanbau von Cannabis im „Konsumcannabisgesetz“ (KCanG). Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird im „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) geregelt. Dies ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das stark von internationalen und europäischen Rechtsnormen beeinflusst wird.
Zurückblickend:
Ende November 2021 plante die damals neu gewählte Regierung, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. In der Folgezeit gab es jedoch Bedenken, dass die Legalisierung von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte. Die Eckpunkte des sogenannten „2-Säulen-Modells“ wurden zunächst von Herbst 2022 auf März 2023 verschoben, und der Referentenentwurf, der ursprünglich für Ende April geplant war, verzögerte sich bis Anfang Juli. Dies ist eine Entwicklung, die wir in anderen Jurisdiktionen oft sehen, wenn sie sich neuen Regulierungsthemen „zu zaghaft und halbherzig“ annähern.
Am 4. Oktober 2023 wird das Bundeskabinett die Empfehlungen des Bundesrates berücksichtigen, und der Bundestag wird den Gesetzesentwurf erstmals am 12. Oktober 2023 erörtern. Die zweite und dritte Lesung sind für den 16. November geplant. Kurz vor Weihnachten könnte es dann so weit sein: Am 15. Oktober 2023 wird der Gesetzesentwurf zum zweiten Mal in den Bundesrat eingebracht. Es könnten noch erhebliche Änderungen am derzeitigen Gesetzentwurf aufgrund weitreichender Vorschläge der drogenpolitischen Sprecher:innen der Regierungsfraktionen geben.
Der Gesetzentwurf markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis legalisiert. Anbauvereinigungen, das heißt eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, dürfen bis zu 500 Mitglieder versorgen und bis zu 300 kg Konsumcannabis produzieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anbauvereinigungen den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial in ihrer Satzung festlegen müssen, gemäß § 1 Nr. 13, lit. b) KCanG-E. Dies entkriminalisiert Cannabis in der „ersten Säule“, um in der „zweiten Säule“ des zweistufigen Gesetzgebungsverfahrens, dem sogenannten „Club Anbau & Regional-Modell/CARe“, innerhalb lizenzierter Fachgeschäfte und kommerzieller Lieferketten zu legalisieren.
Cannabis könnte, ähnlich wie der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC e.V.) oder Fußballvereine, in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Studien deuten auf strukturelle Veränderungen in Vereinen hin. Während die Anzahl der klassischen Vereine für Sport, Freizeit und Geselligkeit stetig zurückgeht und die Gründung neuer Vereine abnimmt, gibt es einen Anstieg von Vereinen, die sich mit Bürger- und Verbraucherinteressen, Bildung, Erziehung und gemeinschaftlicher Versorgung befassen.
Da Anbauvereinigungen vor der Aufgabe stehen, bis zu 500 Mitglieder – bei etwa 3,6 Millionen Konsumenten in Deutschland – mit Konsumcannabis zu versorgen, stimme ich der Einschätzung des Bundesrates zu, wonach deutschlandweit im ersten Jahr mehr als 1.000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen werden. Die Anzahl der Konsument:innen, die in den letzten 30 Tagen vor einer repräsentativen Befragung mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, liegt bei 1,48 Millionen Personen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Großteil dieser Konsument:innen Mitglieder von Anbauvereinigungen werden möchte. Wenn man die jüngsten strukturellen Entwicklungen in Betracht zieht und bedenkt, dass nicht jeder Club 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnten mindestens 2.960 Anbauvereinigungen für 1,48 Millionen Konsument:innen erforderlich sein. Wenn man auch die 2,26 Millionen Gelegenheitskonsumenten mit einer 12-Monats-Prävalenz berücksichtigt, könnten mindestens 4.520 Anbauvereinigungen erforderlich sein, wenn jeder Club unterstellt 500 Mitglieder hat. Insgesamt sind also 7.480 Anbauvereinigungen möglich.
Da nicht jede Anbauvereinigung 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnte die Gesamtzahl der Konsument:innen mit 30-Tages- und 12-Monats-Prävalenz ein Hinweis auf die sich daraus ergebenden 3,74 Millionen Konsument:innen sein. Wenn zwei Drittel davon Mitglieder von Anbauvereinigungen mit durchschnittlich 250 Personen werden, könnten bis zu 9.873 Anbauvereinigungen erforderlich sein.
Wirtschaftliche Bedeutung: Fakten und Zahlen
Vereine sind nicht nur Orte der sozialen Interaktion, sondern auch Quellen für Innovation und wirtschaftliche Vielfalt. Im Jahr 2022 waren 615.759 eingetragene Vereine und 1.939 gemeinwohlorientierte Genossenschaften im Vereins- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen. Vereine fördern soziale Interaktionen, können Dienstleistungen anbieten und sogar erhebliche wirtschaftliche Werte schaffen.
Durch die Vernetzung von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen können neue Ideen und Unternehmen entstehen. Die deutsche Vereinslandschaft war und wird immer der Nährboden für große Industrien, wie die Fußball-Bundesliga mit über 4,4 Milliarden Euro Umsatz. Allein der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) erzielt mit Dienstleistungen wie Pannenhilfe, Versicherungen und Verkehrsinformationen in seiner Tochtergesellschaft, der ADAC SE, über 1,04 Milliarden Euro Umsatz und erzielte laut Wirtschaftsbericht 2021 in einer Tochtergesellschaft eine Konzernbilanzsumme von über 1,8 Milliarden Euro. Dieser Konzern erzielt diese Umsätze durch verschiedene Geschäftsfelder wie Autovermietung oder Automotive-Dienstleistungen.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Cannabis-Clubs?
Eingetragene Vereine (e.V.) nach § 21 BGB sind in Deutschland ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens und die am häufigsten gewählte Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen. Neben e.V. gibt es zwar auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften (wie z.B. gUG, gGmbH, gAG) oder gemeinwohlorientierte Genossenschaften (eG) sowie die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, dennoch firmieren 93% aller zivilgesellschaftlichen Organisationen als eingetragene Vereine.
Eingetragene Vereine (e.V.) unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Vereinsrecht, das in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Ein e.V. muss im Vereinsregister eingetragen sein, um rechtlich handlungsfähig zu sein. Wenn ein Verein rechtlich handlungsfähig ist, kann er Verträge abschließen, beispielsweise mit Mini-Jobbern, die am gemeinschaftlichen Eigenanbau beteiligt sind, gemäß § 17 Abs. 1, S. 1 KCanG-E. Die Satzung der Anbauvereinigung muss neben dem in § 1 Nr. 13, lit.b) KCanG-E vorgeschriebenen Satzungszweck auch die Organe des Vereins enthalten. Die Hauptorgane sind normalerweise die Mitgliederversammlung und der Vorstand sowie „beauftragte Personen“ gemäß § 30 BGB, die ebenfalls im Vereinsregister eingetragen sind. Der Vorstand vertritt den Verein vor Gericht und außergerichtlich.
Nicht-wirtschaftlichen Vereinen ist es unter bestimmten Bedingungen gestattet, innerhalb des sogenannten „Nebenzweckprivilegs“ einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb zu betreiben, der dem Hauptzweck untergeordnet ist und diesem unmittelbar dient, obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich für wirtschaftliche Tätigkeiten handelsrechtliche Formen wie OHG, KG, GmbH, AG, SE und Genossenschaft vorsieht.
Zusammenfassend ist die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten für Vereinsorgane entscheidend, um ihre Haftung zu verhindern. Ein Vereinsvorstand hat die Verpflichtung, durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesetze vom Verein, seinen Mitgliedern und seinen Angestellten eingehalten werden (Compliance-Verantwortung), gemäß §§ 27 Abs. 3, 664 ff., 276 Abs. 2 BGB2. Da derzeit nur wenige oder keine D&O-Versicherungen Compliance-Risiken in Anbauvereinigungen abdecken, sollten Vorstände und besondere Vertreter von Anbauvereinigungen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihrer Compliance-Verantwortung gerecht zu werden.
Ausblick
Anbauvereinigungen haben das Potenzial, Cannabis von seinem jahrzehntelangen Stigma zu befreien. Sie könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Cannabis in einer aufgeklärten und verantwortungsbewussten Gesellschaft akzeptiert wird. Die Einführung von Anbauvereinigungen könnte nicht nur dem Rückgang der Vereinslandschaft entgegenwirken, sondern auch zur neuen Blüte der Vereine beitragen, indem sie wichtige Gemeinschaftsaufgaben übernehmen.