Cannabis Legalisierung in Deutschland: Ein Überblick

April 8, 2024

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland legal. Ein bedeutender Schritt, jedoch anders als viele erwartet haben. Im Gegensatz zu Ländern wie den Niederlanden oder Kanada wird es hierzulande vorerst keine Geschäfte geben, die Cannabisprodukte verkaufen. Auch der Handel mit Keksen, Süßigkeiten, Kuchen, Ölen und anderen Produkten, die Cannabis enthalten, bleibt vorerst untersagt. Die Vermischung von Cannabis mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen ist ebenfalls nicht gestattet.

Modellregionen und Cannabis-Clubs: Zugang und Regulierung

Ursprünglich war geplant, den Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu testen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant einen weiteren Gesetzentwurf, um dieses Vorhaben umzusetzen. Städte wie Tübingen, Leipzig, Schwerin, Bremen und andere hatten Interesse bekundet, sich als Cannabis-Modellregionen zu bewerben.

Für die meisten Regionen Deutschlands bedeutet dies jedoch, dass der Zugang zu Cannabis ausschließlich über sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“ möglich ist. Diese Clubs, mit bis zu 500 Mitgliedern, dienen neben dem privaten Anbau als einzige legale Bezugsquelle. Selbst wer nur gelegentlich Cannabis konsumiert, muss einem solchen Club beitreten, da der Verkauf an Nicht-Mitglieder illegal ist.

Legalisierung und Schwarzmarkt: Strafen und Grenzüberschreitungen

Obwohl die Legalisierung erfolgt ist, bleibt der Schwarzmarkt illegal. Der Handel mit Cannabis bleibt strafbar, und einige Strafen wurden sogar verschärft, insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz.

Die Einfuhr von Cannabis aus den Niederlanden bleibt verboten, ebenso wie der Kauf von Cannabis in niederländischen Coffeeshops zum Mitnehmen nach Deutschland. Erlaubt ist hingegen die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine.

Eigenanbau und Individualität: Möglichkeiten und Grenzen

Für diejenigen, die nicht Teil eines Cannabis-Clubs sein möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privatpersonen dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen anbauen, und die Samen oder Stecklinge können auch außerhalb der Clubs erworben werden. Die Regeln für den Betrieb solcher Vereine treten am 1. Juli in Kraft.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Eigenanbau ausschließlich zum Eigenkonsum gestattet ist. Der Weiterverkauf oder das Verschenken von Cannabis an andere Personen ist untersagt und kann mit Freiheitsstrafen oder Geldstrafen geahndet werden.