Cannabis Legalisierung – Aktueller Stand
Cannabis-Legalisierung ist ein heißes Eisen in der deutschen Politik. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat kürzlich ein Town Hall Meeting organisiert, um die Vor- und Nachteile zu diskutieren. Die Meinungen sind gespalten, und es gibt viel zu klären.
Lauterbachs Standpunkt
Karl Lauterbach, der auch Mediziner ist, hat seine Meinung über die Jahre geändert. Er war früher gegen die Legalisierung, jetzt sieht er die Sache differenzierter. Er betont, dass Cannabis legal werden könnte, aber mit Einschränkungen. Vor allem junge Menschen sollten vorsichtig sein, da der Konsum die Entwicklung des Gehirns negativ beeinflussen kann. Lauterbach spricht von einer „Verdrahtung“ im Gehirn, die bis zum 25. Lebensjahr stattfindet und durch Cannabis gestört werden kann.
Die Kritiker
Stefan Düll, der Präsident des Lehrerverbandes, ist einer der schärfsten Kritiker. Er sorgt sich um die Jugend und fragt, wer die neuen Regeln kontrollieren soll. Insbesondere die Frage der Schutzabstände von 200 Metern um Schulen ist für ihn ein Knackpunkt. Düll ist auch besorgt, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt nicht wirklich eindämmen wird.
Der Gesetzentwurf
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm besitzen dürfen. Zuhause dürfen sogar bis zu drei Pflanzen angebaut werden. In speziellen Cannabis-Clubs könnten Mitglieder die Pflanze gemeinschaftlich anbauen und austauschen. Für 18- bis 21-Jährige gibt es spezielle Regelungen, und Werbung für Cannabis bleibt verboten.
Polizei und Schwarzmarkt
Lauterbach argumentiert, dass die Polizei durch die Legalisierung entlastet wird. Sie könnten sich dann mehr auf die Verfolgung von Schwarzmarkthändlern konzentrieren. Allerdings gibt es Bedenken, dass diese sich dann stärker auf Minderjährige fokussieren könnten.
Politische Hürden
Die Sache ist noch nicht durch. Die Bundesländer sind sich uneinig, und im Bundesrat könnte es Ärger geben. Zudem wurde die erste Lesung des Gesetzes im Bundestag wegen anderer dringender Themen verschoben.
Fazit und Ausblick
Die Diskussion um die Cannabis-Legalisierung ist komplex und weit von einer Einigung entfernt. Beide Seiten haben valide Punkte, und es wird noch viel Aufklärungsarbeit nötig sein. Lauterbach bleibt jedoch optimistisch und hofft, dass die Legalisierung im nächsten Jahr Realität wird.
Was denkt ihr? Ist die Legalisierung eine gute Sache oder ein zu großes Risiko?
Dein Experten-Guide: Cannabis trocknen und aushärten leicht gemacht!
Deine Cannabis-Reise endet nicht, wenn die Ernte eingebracht ist. Das korrekte Trocknen und Aushärten der frischen Blüten ist entscheidend, um Schimmel zu vermeiden und die Qualität deines Ganges zu verbessern! Geschmack und Wirkung können durch diese Prozesse wesentlich optimiert werden!
Tauche ein in die 12 Top-Fragen zum Thema Trocknung und Aushärtung von Cannabis:
Inhalt:
- Was ist der Unterschied zwischen Trocknen und Aushärten?
- Warum ist das Trocknen und Aushärten so wichtig?
- Die Kunst des Bud-Schnitts
- Die besten Methoden, um deine Buds nach der Ernte und dem Trimmen zu trocknen
- Der ideale Feuchtigkeitsgrad beim Trocknen
- Kreative Lösungen: So trocknest du deine Blüten
- Die Dauer des Trocknungsprozesses
- Wann sind meine Buds bereit für die Aushärtung?
- So härtest du deine Buds aus
- Der beste Feuchtigkeitsgrad für die Aushärtung
- Die Dauer des Aushärtungsprozesses
- Die optimale Lagerung deiner Buds nach Trocknung und Aushärtung
Die Erntezeit ist ein Grund zum Feiern! Nachdem du deine grünen Damen liebevoll gepflegt hast, ist es an der Zeit, die Früchte deiner Arbeit zu genießen. Doch bevor du dein selbst angebautes Gras genießen kannst, sind Trocknen und Aushärten an der Reihe. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Trocknung und Aushärtung, damit du den Geschmack und die Wirksamkeit deiner Ernte maximieren kannst.
Was ist der Unterschied zwischen Trocknen und Aushärten? Das Trocknen ist der erste Schritt, bei dem deine frischen Blüten von überschüssiger Feuchtigkeit befreit werden, um sie rauch- oder dampfbar zu machen. Das Aushärten hingegen ist ein langsamer Prozess, bei dem deine Buds in geschlossenen Behältern gelagert werden, um Geschmack und Aroma zu entwickeln und zu verfeinern.
Warum ist das Trocknen und Aushärten so wichtig? Das Trocknen und Aushärten erfüllt mehrere entscheidende Funktionen, die letztendlich die Qualität und Haltbarkeit deines Endprodukts verbessern. Frisch geerntete Cannabis-Buds enthalten viel Feuchtigkeit, die vor dem Rauchen entfernt werden muss. Das richtige Trocknen und Aushärten verhindert auch Schimmelbildung, ein ernstes Problem, das deine gesamte Ernte ruinieren könnte.
Die Kunst des Bud-Schnitts Es gibt zwei Hauptmethoden für das Schneiden oder Trimmen deiner Buds: das feuchte und das trockene Trimmen. Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile, doch das feuchte Trimmen wird oft empfohlen, da es einfacher und präziser ist.
Die besten Methoden, um deine Buds nach der Ernte und dem Trimmen zu trocknen Um deine Buds gleichmäßig zu trocknen, ist es wichtig, dass die Luft frei um sie herum zirkulieren kann. Hängende Trocknungsnetze oder spezielle Trocknungsgestelle sind hier gute Hilfsmittel. Die optimale Umgebung ist ein dunkler Raum mit guter Luftzirkulation und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45-55%.
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Kreative Lösungen: So trocknest du deine Blüten Von der Nutzung von Pappkartons bis hin zur Hängetrocknung in einem Growzelt, es gibt verschiedene Methoden, die sich für den Trocknungsprozess eignen. Auch spezielle Kräutertrockner können eine gute Investition sein, um diesen Prozess zu vereinfachen.
Die Dauer des Trocknungsprozesses Die Dauer des Trocknungsprozesses hängt von vielen Faktoren ab, einschließlich der Größe deiner Buds und den Bedingungen deines Trockenraums. Im Durchschnitt dauert es etwa 7-12 Tage, bis deine Buds bereit für die nächste Phase sind.
Wann sind meine Buds bereit für die Aushärtung? Ein einfacher Knick-Test an einem kleinen Zweig hilft dir zu bestimmen, ob deine Buds trocken und bereit für die Aushärtung sind.
So härtest du deine Buds aus Die Aushärtung beginnt, indem du deine Buds in große, breithalsige Gläser füllst und sie an einem dunklen, trockenen Ort lagerst. Überprüfe deine Buds täglich, um sicherzustellen, dass keine Schimmelbildung auftritt und lüfte die Gläser, um die Luft zu erneuern.
Der beste Feuchtigkeitsgrad für die Aushärtung Eine relative Luftfeuchtigkeit von etwa 62% ist ideal, um deine Buds während des Aushärtungsprozesses leicht zu rehydrieren und ihren Geschmack und ihre Weichheit zu verbessern.
Die Dauer des Aushärtungsprozesses Die meisten Grower lassen ihr Gras für etwa einen Monat aushärten, obwohl eine Aushärtung von 4-8 Wochen oft zu einem besseren Ergebnis führt.
Die optimale Lagerung deiner Buds nach Trocknung und Aushärtung Nach dem Aushärten können deine Buds im gleichen Behälter an einem dunklen und trockenen Ort gelagert werden. Überlege auch die Nutzung von Humidipaks, um die Frische deiner Buds über eine längere Zeit zu erhalten.
Mit diesen Schritten bist du gut auf dem Weg, um das Beste aus deiner Ernte herauszuholen und köstliches, schimmel-freies Cannabis zu genießen!
Cannabis Clubs als eingetragene Vereine
Die spannende Phase hat begonnen:
Am 29. September 2023 wird der Bundesrat den Entwurf des „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (kurz „CanG“) diskutieren. Das CanG regelt hauptsächlich den gemeinschaftlichen und privaten Eigenanbau von Cannabis im „Konsumcannabisgesetz“ (KCanG). Die Verwendung von Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken wird im „Medizinal-Cannabisgesetz“ (MedCanG) geregelt. Dies ist ein komplexes rechtliches Verfahren, das stark von internationalen und europäischen Rechtsnormen beeinflusst wird.
Zurückblickend:
Ende November 2021 plante die damals neu gewählte Regierung, „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. In der Folgezeit gab es jedoch Bedenken, dass die Legalisierung von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften gegen höherrangiges Recht verstoßen könnte. Die Eckpunkte des sogenannten „2-Säulen-Modells“ wurden zunächst von Herbst 2022 auf März 2023 verschoben, und der Referentenentwurf, der ursprünglich für Ende April geplant war, verzögerte sich bis Anfang Juli. Dies ist eine Entwicklung, die wir in anderen Jurisdiktionen oft sehen, wenn sie sich neuen Regulierungsthemen „zu zaghaft und halbherzig“ annähern.
Am 4. Oktober 2023 wird das Bundeskabinett die Empfehlungen des Bundesrates berücksichtigen, und der Bundestag wird den Gesetzesentwurf erstmals am 12. Oktober 2023 erörtern. Die zweite und dritte Lesung sind für den 16. November geplant. Kurz vor Weihnachten könnte es dann so weit sein: Am 15. Oktober 2023 wird der Gesetzesentwurf zum zweiten Mal in den Bundesrat eingebracht. Es könnten noch erhebliche Änderungen am derzeitigen Gesetzentwurf aufgrund weitreichender Vorschläge der drogenpolitischen Sprecher:innen der Regierungsfraktionen geben.
Der Gesetzentwurf markiert einen Wendepunkt in der deutschen Drogenpolitik. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis legalisiert. Anbauvereinigungen, das heißt eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, dürfen bis zu 500 Mitglieder versorgen und bis zu 300 kg Konsumcannabis produzieren. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Anbauvereinigungen den gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder sowie die Weitergabe von Vermehrungsmaterial in ihrer Satzung festlegen müssen, gemäß § 1 Nr. 13, lit. b) KCanG-E. Dies entkriminalisiert Cannabis in der „ersten Säule“, um in der „zweiten Säule“ des zweistufigen Gesetzgebungsverfahrens, dem sogenannten „Club Anbau & Regional-Modell/CARe“, innerhalb lizenzierter Fachgeschäfte und kommerzieller Lieferketten zu legalisieren.
Cannabis könnte, ähnlich wie der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC e.V.) oder Fußballvereine, in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Studien deuten auf strukturelle Veränderungen in Vereinen hin. Während die Anzahl der klassischen Vereine für Sport, Freizeit und Geselligkeit stetig zurückgeht und die Gründung neuer Vereine abnimmt, gibt es einen Anstieg von Vereinen, die sich mit Bürger- und Verbraucherinteressen, Bildung, Erziehung und gemeinschaftlicher Versorgung befassen.
Da Anbauvereinigungen vor der Aufgabe stehen, bis zu 500 Mitglieder – bei etwa 3,6 Millionen Konsumenten in Deutschland – mit Konsumcannabis zu versorgen, stimme ich der Einschätzung des Bundesrates zu, wonach deutschlandweit im ersten Jahr mehr als 1.000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis beantragen werden. Die Anzahl der Konsument:innen, die in den letzten 30 Tagen vor einer repräsentativen Befragung mindestens einmal Cannabis konsumiert haben, liegt bei 1,48 Millionen Personen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der Großteil dieser Konsument:innen Mitglieder von Anbauvereinigungen werden möchte. Wenn man die jüngsten strukturellen Entwicklungen in Betracht zieht und bedenkt, dass nicht jeder Club 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnten mindestens 2.960 Anbauvereinigungen für 1,48 Millionen Konsument:innen erforderlich sein. Wenn man auch die 2,26 Millionen Gelegenheitskonsumenten mit einer 12-Monats-Prävalenz berücksichtigt, könnten mindestens 4.520 Anbauvereinigungen erforderlich sein, wenn jeder Club unterstellt 500 Mitglieder hat. Insgesamt sind also 7.480 Anbauvereinigungen möglich.
Da nicht jede Anbauvereinigung 500 Mitglieder aufnehmen wird, könnte die Gesamtzahl der Konsument:innen mit 30-Tages- und 12-Monats-Prävalenz ein Hinweis auf die sich daraus ergebenden 3,74 Millionen Konsument:innen sein. Wenn zwei Drittel davon Mitglieder von Anbauvereinigungen mit durchschnittlich 250 Personen werden, könnten bis zu 9.873 Anbauvereinigungen erforderlich sein.
Wirtschaftliche Bedeutung: Fakten und Zahlen
Vereine sind nicht nur Orte der sozialen Interaktion, sondern auch Quellen für Innovation und wirtschaftliche Vielfalt. Im Jahr 2022 waren 615.759 eingetragene Vereine und 1.939 gemeinwohlorientierte Genossenschaften im Vereins- bzw. Genossenschaftsregister eingetragen. Vereine fördern soziale Interaktionen, können Dienstleistungen anbieten und sogar erhebliche wirtschaftliche Werte schaffen.
Durch die Vernetzung von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen können neue Ideen und Unternehmen entstehen. Die deutsche Vereinslandschaft war und wird immer der Nährboden für große Industrien, wie die Fußball-Bundesliga mit über 4,4 Milliarden Euro Umsatz. Allein der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.) erzielt mit Dienstleistungen wie Pannenhilfe, Versicherungen und Verkehrsinformationen in seiner Tochtergesellschaft, der ADAC SE, über 1,04 Milliarden Euro Umsatz und erzielte laut Wirtschaftsbericht 2021 in einer Tochtergesellschaft eine Konzernbilanzsumme von über 1,8 Milliarden Euro. Dieser Konzern erzielt diese Umsätze durch verschiedene Geschäftsfelder wie Autovermietung oder Automotive-Dienstleistungen.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Cannabis-Clubs?
Eingetragene Vereine (e.V.) nach § 21 BGB sind in Deutschland ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens und die am häufigsten gewählte Rechtsform für zivilgesellschaftliche Organisationen. Neben e.V. gibt es zwar auch gemeinnützige Kapitalgesellschaften (wie z.B. gUG, gGmbH, gAG) oder gemeinwohlorientierte Genossenschaften (eG) sowie die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, dennoch firmieren 93% aller zivilgesellschaftlichen Organisationen als eingetragene Vereine.
Eingetragene Vereine (e.V.) unterliegen in Deutschland dem allgemeinen Vereinsrecht, das in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist. Ein e.V. muss im Vereinsregister eingetragen sein, um rechtlich handlungsfähig zu sein. Wenn ein Verein rechtlich handlungsfähig ist, kann er Verträge abschließen, beispielsweise mit Mini-Jobbern, die am gemeinschaftlichen Eigenanbau beteiligt sind, gemäß § 17 Abs. 1, S. 1 KCanG-E. Die Satzung der Anbauvereinigung muss neben dem in § 1 Nr. 13, lit.b) KCanG-E vorgeschriebenen Satzungszweck auch die Organe des Vereins enthalten. Die Hauptorgane sind normalerweise die Mitgliederversammlung und der Vorstand sowie „beauftragte Personen“ gemäß § 30 BGB, die ebenfalls im Vereinsregister eingetragen sind. Der Vorstand vertritt den Verein vor Gericht und außergerichtlich.
Nicht-wirtschaftlichen Vereinen ist es unter bestimmten Bedingungen gestattet, innerhalb des sogenannten „Nebenzweckprivilegs“ einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb zu betreiben, der dem Hauptzweck untergeordnet ist und diesem unmittelbar dient, obwohl der Gesetzgeber grundsätzlich für wirtschaftliche Tätigkeiten handelsrechtliche Formen wie OHG, KG, GmbH, AG, SE und Genossenschaft vorsieht.
Zusammenfassend ist die Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten für Vereinsorgane entscheidend, um ihre Haftung zu verhindern. Ein Vereinsvorstand hat die Verpflichtung, durch angemessene Maßnahmen sicherzustellen, dass die Gesetze vom Verein, seinen Mitgliedern und seinen Angestellten eingehalten werden (Compliance-Verantwortung), gemäß §§ 27 Abs. 3, 664 ff., 276 Abs. 2 BGB2. Da derzeit nur wenige oder keine D&O-Versicherungen Compliance-Risiken in Anbauvereinigungen abdecken, sollten Vorstände und besondere Vertreter von Anbauvereinigungen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihrer Compliance-Verantwortung gerecht zu werden.
Ausblick
Anbauvereinigungen haben das Potenzial, Cannabis von seinem jahrzehntelangen Stigma zu befreien. Sie könnten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass Cannabis in einer aufgeklärten und verantwortungsbewussten Gesellschaft akzeptiert wird. Die Einführung von Anbauvereinigungen könnte nicht nur dem Rückgang der Vereinslandschaft entgegenwirken, sondern auch zur neuen Blüte der Vereine beitragen, indem sie wichtige Gemeinschaftsaufgaben übernehmen.
Cannabis am Steuer: Braucht Deutschland einen neuen Grenzwert?
Mit der anstehenden Legalisierung von Cannabis in Deutschland entfacht eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Neuregelung für Autofahrer. Experten sind sich uneins darüber, ob ein Grenzwert für THC, ähnlich der Promillegrenze bei Alkohol, festgelegt werden sollte. Dies wird das Thema im Video-Livestream von NDR Info am Mittwoch um 17.10 Uhr sein.
Die aktuelle Lage: Strafen und Nachweisbarkeit von THC Für diejenigen, die Cannabis konsumiert haben, kann selbst eine kurze Autofahrt schwerwiegende Konsequenzen haben. Polizeiliche Kontrollen können zu hohen Strafen führen, einschließlich Bußgeldern, Fahrverboten und im schlimmsten Fall dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Wirkstoff THC baut sich im Körper nur langsam ab und kann Wochen nach dem Konsum noch nachweisbar sein, selbst wenn er im Gehirn keine Wirkung mehr hat. Laut Bundesgesundheitsministerium haben zuletzt etwa 4,5 Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumiert.
Live-Diskussion: Was muss sich ändern? Ist es an der Zeit, dass die Bundesregierung die bestehende Regelung überprüft? Oder ist die aktuelle Handhabung auch nach einer Legalisierung von Cannabis noch zeitgemäß? Diese Fragen werden am Mittwoch ab 17.10 Uhr bei NDR Info Live von Moderatorin Ann-Brit Bakkenbüll mit Experten diskutiert:
- Marco Schäler, Deutsche Polizeigewerkschaft
- Prof. Dr. Stefan Tönnes, Forensischer Toxikologe
Gesetzliche Grundlagen und geplante Änderungen Das bestehende Verbot von Cannabis am Steuer ist im Straßenverkehrsgesetz festgelegt. Anders als bei Alkohol sind bisher keine Grenzwerte für Cannabis festgelegt. Bereits der Nachweis einer geringen Menge THC kann zu einer Ordnungswidrigkeit führen.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) will nun klare Grenzwerte für Cannabis festlegen, ähnlich wie beim Alkohol. Der Gesetzentwurf wird im Herbst beraten, und das Gesetz könnte Anfang 2024 in Kraft treten.
Die Herausforderung: Wissenschaftliche Uneinigkeit Das Festlegen eines solchen Grenzwertes ist wissenschaftlich komplex. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass es schwierig bis unmöglich sein könnte, einen Wert festzulegen, der sich auf nachweisbare Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit stützt. Die Studienlage ist besonders dünn, wenn es um Gelegenheitskonsumenten geht.
ADAC fordert klare Regeln Der ADAC begrüßt die Regierungspläne für wissenschaftliche Grenzwerte und betont, dass eine klare Regelung notwendig ist. Diskutiert wird über einen Grenzwert von 3 ng/ml oder sogar 10 ng/ml. Die Null-Toleranz-Grenze und der meist angewendete Grenzwert von 1,0 ng/ml werden als problematisch angesehen, da sie oft noch Tage oder Wochen nach dem Konsum überschritten werden, wenn keine Beeinträchtigung mehr bemerkbar ist.
Fazit Mit der möglichen Legalisierung von Cannabis stellt sich die dringende Frage nach einer Neuregelung der Grenzwerte im Straßenverkehr. Die Debatte spiegelt die Unsicherheit und die unterschiedlichen Meinungen der Experten wider. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungen die Bundesregierung treffen wird, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ohne dabei unverhältnismäßige Strafen zu verhängen.